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werden. Wo wir flexibel sein können ist der Bereich, der die
Eigenleistungen der Klienten betrifft. Das sind Leistungen, die
über den Tagsatz vom Fonds Soziales Wien nicht abgedeckt
sind. Das ist Aufwand, den wir haben bei der Betreuung, beim
Wohnen oder beim Essen – da gibt es ein Pauschalentgelt,
das wir verlangen.
Manchmal weiß ich schon, wenn die Leute bei der Türe
hereinkommen, dass sie das nicht zahlen können. Solche
haben wir aber auch. Was der Fonds Soziales Wien für die
zu Betreuenden zahlt, deckt eigentlich nie alles bei allen ab.
Manche Klienten haben aber auch Einkommen von Pensionen,
Waisenpensionen, Invaliditätspension, Pflegegeld, Familien-
beihilfe, manche haben auch noch AMS -Bezüge. Und der
Fonds regressiert das Pflegegeld bis auf ein Taschengeld von
allen, er regressiert auch vom Einkommen bis zu 80%.
Es gibt da auch einen Schlüssel, wie viel ihnen bleiben muss.
Die Familienbeihilfe und die erhöhte Familienbeihilfe werden
nicht regressiert und davon müssen sie Kleidung, Friseur,
Kaffeehaus und auch den Eigenbeitrag an uns bestreiten.
Wenn eben eines dieser Einkommen ausfällt, wie es bei
einigen der Fall ist, dann können sie einfach keinen
Eigenbeitrag zahlen. Dann wird das unserer Geschäftsleitung
mitgeteilt und dann müssen sie nur einen reduzierten
Beitrag zahlen oder werden befreit. Dieses fehlende Geld
muss dann anderweitig aufgebracht werden. Derzeit können
beispielsweise von 70 Klientinnen und Klienten nur
39 Personen einen Eigenbeitrag leisten, der Rest zahlt
nur einen reduzierten Eigenbeitrag oder gar keinen, weil eben
die Mittel nicht vorhanden sind.
Die Gründe sind interessant, warum dieser Eigenbeitrag nicht
geleistet werden kann: Manche haben das Geld nicht, weil
sie die Bewilligung nicht mehr bekommen, weil sie z.B. vorher
gearbeitet haben und in der AMS -Schiene drinnen sind.
Oder wenn die Behinderung nach der Volljährigkeit eingetreten
ist, kann man keine Familienbeihilfe mehr bekommen.
Oder eben Fälle, wo ich bei der Aufnahme schon genau
weiß, da bekommen wir nichts: der Klient hat zum Beispiel
eine Invaliden -Pension, war lange obdachlos, hat dann AMS -
Dauerleistung bekommen, ist dann über ein Krankenhaus zu
uns gekommen und dann ist klar: wenn dieser Mensch bei uns
einzieht, muss man einmal schauen, dass er zuerst einen
Privatkonkurs bekommen kann, weil er die vielen Jahre
vorher große Schulden angehäuft hat, wie beispielsweise
Mietrückstände und Handyrechnungen. Und ab dem Zeitpunkt,
wo er in der Wohngemeinschaft gemeldet ist, sind alle
Gläubiger wieder vor der Türe gestanden und der Exekutor ist
aufmarschiert. Von solchen Personen können wir auch nichts
verlangen. Das ist aber der einzige Schutz, dass diese Person
in einer Wohngemeinschaft gut versorgt wird.
Spiel über Jahre
Wenn ein spezieller Platz in einer Wohngemeinschaft
nachbesetzt werden muss, dann nütze ich meine Kontakte
zu Kinderheimen, zur MA 11 oder ähnliche Kontakte, um den
Platz entsprechend nachbesetzen zu können. Oder ich
frage bei Sozialarbeitern nach! Also offensiv Werbung
betrieben haben wir noch nie und haben wir auch noch nie
gebraucht. Was schwer nach zu besetzen ist, sind die
Trainingswohnungen, wo es eine lange Warteliste an
psychiatrisch Erkrankten gibt, die aber dann auch dort wieder
sehr schwer zu betreuen sind. Im Allgemeinen gibt es mehr
Interessenten als Plätze.
Generell ist es schwer, Einzelplätze in Wohngemeinschaften
nach zu besetzen. Einfacher ist eine Wohngemeinschaft neu
zu besetzen, als einen Platz in einer bestehenden Wohn-
gemeinschaft nach zu besetzen. Nachbesetzen ist immer
schwierig! Ich versuche dann das Thema ja immer von den
wartenden Klientinnen und Klienten aus zu sehen. Da macht
man es doch meist richtig, weil viele froh sind, dass sie einen
Platz haben und ich im Vorfeld ohnehin schon immer herum
laviere, wer kommt wohin und ich die entsprechenden Leute
kontaktiere, wenn ich weiß, dass in der oder der
Wohngemeinschaft was frei wird.
Frei wird was, so wie letztes Jahr, wenn ein Schwung vom
vollbetreuten Wohnen ins teilbetreute Wohnen wechselt.
Die Bewohnerinnen und Bewohner haben sich eben
verselbständigt! Ganz selten kündigen wir wen, wenn es nicht
mehr geht. Das ist aber eher die Ausnahme. Wenn wir das
tun, dann wegen massiver Aggressionen oder wenn sich die
Leute der Betreuung entziehen, ganz einfach weg sind und
untertauchen und dann vielleicht irgendwann einmal ausrichten
lassen, dass sie ohnehin nicht mehr wollen. Da warten wir
natürlich zu, weil bei manchen ist das ein Spiel über Jahre.
Die tauchen dann aber sowieso wieder auf. Manche kündigt
man dann eben, denn wenn wir sie nicht mehr sehen, können
wir sie auch nicht mehr betreuen.
Die Fluktuation ist naturgemäß höher bei Menschen mit leichter
intellektuellen Behinderung, aber Verhaltensschwierigkeiten
oder psychiatrischen Diagnosen, auch im teilbetreuten Bereich,
wo viele Leute psychiatrische Erkrankungen haben. Da gibt’s
viele Gründe. Entweder verstehen sie sich mit den Betreuern
nicht mehr oder wollen sie nicht mehr sehen. Oder sie sind
gerade in einer paranoiden Phase, wo es heißt: „Die Betreuer
verfolgen mich, da geh ich nicht mehr hin“. Oder sie brechen
ab, weil die Krankheitseinsicht wieder einmal weg ist und
dann sagen: „Ich brauche niemanden!“
Die Fluktuation bei Schwer- und mehrfach Behinderten ist da
naturgemäß viel geringer, weil sie alleine nicht sagen oder
entscheiden können, dass sie nicht mehr wollen. Und dann
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