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verschiedener Feste der einzelnen
Wohngemeinschaften. Diese
sommerlichen Aktivitäten
werden gerne genutzt, um sich gegenseitig einen
Besuch abzustatten. Ein besonderes Jubiläum ist dabei
zu erwähnen: Die Wohngemeinschaft Ketzergasse
feierte im Juli ihr 20jähriges Bestandsjubiläum.
Fixpunkte im Jahr waren natürlich auch wieder das
Wuzzelturnier, das Bowlingturnier und das
KlientInnen-Fest
. Beim Fest waren wieder einmal die
„Heartworker“ aus der Steiermark zu Gast bei uns und
haben für tolle Stimmung gesorgt.
Auch die
Zeitung für unsere Klientinnen und Klienten
findet regen Zuspruch. Die Zeitung ist für manche zu
einem Geheimtipp geworden. Ganz unterschiedliche
Themen finden hier Platz und locken die Leserinnen und
Leser vor den Computer. Christian Franke kümmert sich
um diese Zeitung. Er schreibt auch in diesem
Jahresbericht darüber.
Der
Benefizlauf
der Freunde des Laufsports fand wie
immer am letzten Sonntag vor dem Advent statt. Der
Reinerlös wird für sportliche Aktivitäten unserer
Klienten und Klientinnen verwendet.
Sportliche Aktivitäten nehmen bei Auftakt zu. Der Name
einer Initiative: „
Auftakt hatscht“
! Regina Kaplan und
Othmar Taschek haben Wandertage organisiert, die sich
inzwischen großer Beliebheit erfreuen.
Flexible Arbeitszeit
Schon seit den Gründungstagen bei Auftakt war es ein
erklärtes Ziel, ein möglichst hohes Maß der
Einnahmen den BewohnerInnen unserer
Wohngemeinschaften als Betreuungszeit zur Verfügung
zu stellen.
Die Bedürfnisse der betreuten Menschen lassen sich
nicht immer mit Dienstzeiten eines Dienstplans in
Übereinstimmung bringen. Manchmal ist es schon ruhig
in einer Wohngemeinschaft, weil alle müde sind,
obwohl noch viel Betreuung möglich wäre. Manchmal
wäre es schön, länger am Abend weg zu bleiben, als
es das Dienstende des Betreuers vorsieht. Manchmal
möchte man einen Ausflug unternehmen, was aber nur
in einer 1 zu 1 Begleitung möglich ist.
Um hier noch flexibler zu werden, haben wir mit 2014
ein Versuchs-Projekt gestartet, das es MitarbeiterInnen
ermöglicht, in einem gewissen Rahmen selbst über den
Einsatz der Arbeitszeit zu entscheiden.
Ein Beispiel: Ferdinand Huber, ein Bewohner einer
Wohngemeinschaft, möchte im Dezember alleine ein
Fußballmatch besuchen. Dazu braucht er Begleitung
von einem Betreuer. Er möchte, dass der
Bezugsbetreuer mitgeht. Die beiden vereinbaren, dass
dafür 3 Stunden notwendig sind. Wenn es nun der
Dienst zulässt, weil in der Wohngemeinschaft die