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Seite 5

Auf einen freien Wohnplatz oder Betreuungsplatz warten.

Wenn wir Ihren ausgefüllten Aufnahmebogen haben, sind Sie bei uns vorgemerkt.

Wir teilen auch dem FSW mit, dass Sie bei uns vorgemerkt sind.

Ein Wohnplatz im vollbetreuten Wohnen ist frei.

Sobald es einen passenden Wohnplatz gibt, meldet sich Frau Schmidt bei Ihnen.

Sie lädt Sie zu einem Gespräch ein.

Dabei besprechen Sie mit Frau Schmidt, ob der Wohnplatz gut für Sie geeignet ist.

Außerdem besprechen Sie Ihren persönlichen Unterstützungsbedarf.

Dann wissen wir, welche Unterstützung Sie brauchen.

Danach informieren wir die Leiterin oder den Leiter der Wohngemeinschaft,

in der ein Platz frei ist.

Sie werden dann auch die Wohngemeinschaft besichtigen.

Am besten besuchen Sie die Wohngemeinschaft an einem Nachmittag.

Dann können Sie auch die anderen Bewohnerinnen und Bewohner kennenlernen.

Sie haben sich für den Wohnplatz entschieden?

Alle beteiligten Personen sind einverstanden?

Dann gibt es noch einen weiteren Termin bei Auftakt:

Gemeinsam lesen wir den Betreuungsvertrag durch.

Dann wird der Betreuungsvertrag unterschrieben.

Meistens steht dann auch schon der Tag fest, an dem Sie einziehen können.

Ein Betreuungsplatz im teilbetreuten Wohnen ist frei.

Sobald ein Betreuungsplatz frei ist, meldet sich Herr Schenner bei Ihnen.

Er lädt Sie zu einem Gespräch ein.

Dabei besprechen Sie mit Herrn Schenner Ihren persönlichen Unterstützungsbedarf.

Danach machen wir die Betreuungsvereinbarung.

Darin stehen die Einzelheiten zu Ihrer Betreuung und Unterstützung.

Die Betreuungsvereinbarung wird unterschrieben. Dann ist alles fix.

Die Betreuung beginnt zum vereinbarten Termin.