Jahresbericht 2017 - 2018
32 Meine Spende an Auftakt ist steuerlich absetzbar! Spenden an die Auftakt GmbH sind steuerlich absetzbar. Unsere Registrierungsnummer dafür beim Finanzamt ist SO 1466. Ab 1. Jänner 2017 hat das Finanzamt die „Automatische Arbeitnehmerveranlagung“ eingeführt. Wenn Sie also auch in Zukunft Ihre Spende beim Jahresausgleich geltend machen wollen, dann müssen Sie uns einige Daten genau mitteilen. Das gilt allerdings nur für Lohnsteuerpflichtige. Spenden als Betriebsausgabe von selbständig Erwerbstätigen sind davon nicht betroffen. Wir benötigen Ihre Daten genau so, wie sie auf dem Meldezettel stehen. Wie in folgendem Beispiel: Vorname: Max Familienname: Mustermann Geburtsdatum: 02.02.1980 Ihre Meldeadresse: 1400 Wien, Mustermanngasse 16/2/8 Warum brauchen wir diese Daten? Wir müssen dem Finanzamt melden, wer uns wieviel ge- spendet hat. Dazu brauchen wir Ihre korrekten Daten. Dann kann das Finanzamt automatisch den Betrag bei Ih- rem Jahresausgleich berücksichtigen. Anonyme Spenden oder Spenden mit unvollständigen oder falschen Angaben bei Vorname, Nachname und Ge- burtsdatum können wir dem Finanzamt nicht melden. Und deshalb können Sie die Spende auch nicht steuerlich geltend machen. Aufgrund der neuen gesetzlichen Situation ist es nicht mehr möglich, dass Sie selbst dem Finanzamt Ihre Spende melden. In jedem Fall: Bewahren Sie die Belege der Überweisungen oder Bareinzahlungen auf! Nur diese Originale gelten gegenüber dem Finanzamt.Nur die Person kann den Be- trag steuerlich geltend machen, die namentlich auf dem Beleg steht. Achten Sie darauf. Sie können jede einzelne Spende von der Steuer absetzen, egal wie hoch sie ist. Insgesamt bis zu 10 Prozent ihrer Einkünfte. Bei Unternehmen sind es 10 Prozent des Jahresgewinns. Meldung an das Finanzamt Die Auftakt GmbH meldet die Spenden von unselbständig Erwerbstätigen, die ab 1. Jänner 2017 bei uns eingegangen sind, jeweils bis zum 28. Februar des Folge- jahres der Finanzbehörde.
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